Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anhang zum Vertrag

I. Anwendungsbereich und Gültigkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend kurz AGB genannt, gelten mangels anderer schriftlicher Vereinbarung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen John Harder SalesRecruitment John Harder, al. Jana Pawła II, nr 22, 00-133 Warszawa, OmniOffice 22, Piętro 4, NIP 5252904181 (nachfolgend “Dienstleister” genannt) und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend “Auftraggeber” genannt), insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen wie Beratung/Coaching zur Kundengewinnung und zum Vertrieb (nachfolgend “Dienstleistungen” genannt).

(2) Zu Beginn einer möglichen Zusammenarbeit führen die Parteien vor Vertragsabschluss ein individuelles Strategiegespräch, um die Ziele und Bedürfnisse des Auftraggebers sowie den Umfang der Beratung durch den Dienstleister festzulegen. Der konkrete Leistungsinhalt der Beratung durch den Dienstleister ergibt sich aus dem konkreten Angebot, das der Auftraggeber bei der Strategiebesprechung vom Dienstleister erhält. Das angegebene Leistungsangebot und die AGB bilden die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des individuellen Angebots und den AGBs gehen die Bestimmungen des individuellen Angebots den Bestimmungen der AGBs vor.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (Auftraggeber) im Sinne des § 431 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bestimmungen dieser AGB gelten nur für den professionellen bilateralen Handel.

(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggeber die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen dem Diensteanbieter und dem Auftraggeber, ohne dass es eines ausdrücklichen Vertragsschlusses bedarf.

(6) Ungeachtet späterer Änderungen der AGB sind für den Inhalt des geschlossenen Vertrages die vor Inanspruchnahme der vom Anbieter angebotenen Leistungen geltenden Bestimmungen der AGB maßgebend.

(7) Die Parteien können von diesen AGB unter Androhung der Nichtigkeit durch schriftliche Vereinbarung zurücktreten. Der Abschluss einer Zusatzvereinbarung führt zum Ausschluss der entsprechenden Bestimmungen der AGB, an deren Stelle die Bestimmungen der neuen Vereinbarung zwischen den Parteien treten.

II. Dienstleistungen

(1) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen an, insbesondere die Teilnahme an Coaching, Beratung und Seminaren, die multimedial, per Video, telefonisch und/oder persönlich stattfinden können. Der Dienstleister bietet standardisierte und/oder individualisierte Dienstleistungen an, die einzeln oder in Gruppen erbracht werden können. Zu den vom Diensteanbieter angebotenen Dienstleistungen gehören insbesondere Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Schulungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzelvereinbarung.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Dienstleistungen Dritter zu bedienen.

III. Abschluss des Vertrags

(1) Die auf der Website des Dienstleisters oder in den vom Dienstleister veröffentlichten Anzeigen dargestellten Leistungen stellen ausschließlich ein Angebot des Dienstleisters dar und sind keine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages im Sinne von Artikel 71 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Der Vertragsschluss zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kann telefonisch (insbesondere per Video- oder Video-Chat und/oder Telefonat), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

(3) Wird der Vertrag zwischen den Parteien telefonisch geschlossen, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Dienstleister das Telefongespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.

(4) Der Dienstleister bestätigt den Eingang der Bestellung des Auftraggebers durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Die vom Dienstleister versandte Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information des Auftraggeber, dass die Bestellung beim Dienstleister eingegangen ist.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Benutzernamen, Passwörter, Materialien, Links, zu denen er im Rahmen des mit dem Dienstleister geschlossenen Vertrages Zugang erhält, nicht an Dritte weiterzugeben.

IV. Dienstbezüge

(1) Für die vom Dienstleister angebotenen Leistungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Vergütung gemäß Leistungsbeschreibung, es sei denn, der Diensteanbieter hat mit dem Auftraggeber individuell eine andere Vergütung vereinbart.

(2) Alle vom Dienstleister genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, wenn im Vertrag es nicht anders geregelt wurde.

(4) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind.

V. Verzögerung

(1) Alle Fristen für die Leistungserbringung durch den Dienstleister beginnen in jedem Fall erst, wenn der Auftraggeber die geforderte Vergütung vollständig gezahlt hat und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erbracht wurden.

(2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich der Dienstleister das Recht vor, weitere Leistungen nicht zu erbringen, bis der Auftraggeber die fälligen Zahlungen beglichen hat.

(3) Der Diensteanbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 746 des polnischen BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen an den Auftraggeber einzustellen. Als triftiger Grund gilt insbesondere ein Rückstand des Auftraggebers an den Abschlagszahlungen. Der Dienstleister ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin des betreffenden Vertrages fällig gewesen wäre, als Schadensersatz zu verlangen.

VI. Verpflichtungen der Parteien

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beginnt der Dienstleister mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erst nach Vertragsabschluss.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer jederzeit über alle notwendigen Informationen verfügt, um das bestmögliche Ergebnis der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen zu erzielen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu allen Terminen mit dem Dienstleister pünktlich zu erscheinen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister über etwaige Verzögerungen zu informieren.

(4) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Termin mit dem Dienstleister zu stornieren. Es ist notwendig, den Dienstleister spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Termins zu benachrichtigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verfällt der Termin, ohne dass die Möglichkeit besteht, ihn zu verschieben oder zu wiederholen.

(5) Der Dienstleister ist berechtigt, jederzeit Besprechungen mit dem Auftraggeber in digitaler Form (z.B. über ZOOM, Teams, Skype, Teamviewer o.ä.) durchzuführen.

(6) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um das Angebot in vollem Umfang nutzen zu können. Bei technischen Problemen mit der erbrachten Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Lösung des Problems bestmöglich mitzuwirken.

VII. Dauer des Vertrags

(1) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für die im Leistungsangebot an den Auftraggeber angegebene Dauer geschlossen.

(2) Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung über die Laufzeit des Vertrages getroffen, beträgt die Laufzeit drei Monate.

VIII. Haftung für Schäden

(1) Der Diensteanbieter haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(2) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Dienstleister haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf der Nichteinhaltung der von dem Dienstleister übernommenen Garantie oder der von dem Dienstleister gewährten Beschaffenheitsgarantie oder auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruhen.

IX. Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter unterrichtet den Auftraggeber darüber, dass er im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten sind als vertrauliche Daten zu behandeln.

(2) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen aus der Einflusssphäre der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

X. Urheberrecht

(1) Alle Inhalte, die der Anbieter dem Auftraggeber in Erfüllung des geschlossenen Vertrages zur Verfügung stellt, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält nur das einfache Nutzungsrecht an den ihm zur Verfügung gestellten Inhalten. Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung des Inhalts ist verboten. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters Fotos, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursen, Film- oder Tonaufnahmen von Kursmaterial und/oder Live-Coaching-Sitzungen zu machen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters. Jede Zuwiderhandlung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Ton- und Bildaufnahmen des Auftraggebers, insbesondere von Veranstaltungen, Besprechungen, Beratungen und dergleichen, vom Dienstleister zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt angefertigt und ausgewertet werden dürfen.

XI. Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Diensteanbieter darf Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 431 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches schließen.

(2) Der Dienstleister weist darauf hin, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

XII. Werbezwecke

(1) Der Diensteanbieter ist berechtigt, die Individualisierungsdaten des Auftraggebers, der seine Dienste in Anspruch genommen hat, zu Werbe- und Informationszwecken in den Medien zu nutzen.

XIII. Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der abgeschlossenen Verträge entstehen, werden in erster Stelle durch Verhandlungen beigelegt. Kommt keine Einigung zustande, so ist das für den Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht für die Beilegung der Streitigkeiten zuständig.

(2) Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag der Seiten entstehen, gilt ausschließlich das Recht der Republik Polen, unabhängig von der Rechtsgrundlage, unter Ausschluss der Kollisionsnormen eines anderen Rechtsraums.

(3) Zusätzliche oder abweichende Vertragsbedingungen, die von den Parteien schriftlich vereinbart werden, gelten ab dem Datum ihrer Unterzeichnung als Bestandteil des Vertrags.

(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Auslegung des Vertrages.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Auftraggeber unzumutbar. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung und/oder wesentlichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen im Geschäftsbereich der Diensteanbieterin. In diesem Fall wird der Dienstleister den Auftraggeber rechtzeitig informieren. Widerspricht der Auftraggeber den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, so gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

Warschau, des 2022